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Alles rund um Baby

Europrüfnorm für Kindersitze im Auto

Römer bei Edelight

Die Neuregelung für Autokindersitze ist nun schon fast ein Jahr alt und noch immer nicht zu allen durchgedrungen. Nicht nur, dass viele ihre Kinder falsch oder gar nicht anschnallen, nein- die Neuregelung wird schlichtweg ignoriert oder ist nicht bekannt. Mal abgesehen von den lächerlichen, kaum differenzierten Strafen bei einer Kontrolle, geht es um das wichtigste der Kinder und Babys: das Leben.

Noch mal zur Erinnerung-seit April 2008 gilt folgende Regelung: es dürfen nur noch solche Kindersitze genutzt werden, die nach ECE44/03 oder höher geprüft sind. Dies kann man an den ersten zwei Ziffern der 8-stelligen Zulassungsnummer auf dem orangefarbenen ECE-Prüfsiegel erkennen. Veraltete Sitze beginnen mit 00, 01 oder 02 und dürfen nicht mehr eingesetzt werden. Bei Verstoß gegen diese Regelung ist ein Bußgeld von 30 Euro fällig. In Österreich wird da härter durchgegriffen. Es droht ein Bußgeld von 5000 Euro-auch für den privaten Verkauf von veralteten Kindersitzen.

Bitte achtet gerade bei privaten Käufen darauf, dass die Kindersitze der neuen Regelung entsprechen. Da im nächsten Monat die Zahlung des Kindergeldbonus ansteht, sollte man eventuell versäumtes nachholen und beim Händler einen neuen Kindersitz erwerben, der nicht nur die Polizei zufrieden macht, sondern unser Liebstes schützt.

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1 Kommentar

  1. Der Kindersitz sagte am 1. November 2009 um 00:05

    [...] also die unzureichende Sicherung des Kindes oder auch eine Benutzung eines Sitzes nach der alten Norm bedeutet ein Bußgeld von 30 Euro. Kinder bis 3 Jahre dürfen grundsätzich nicht in Autos [...]

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