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Alles rund um Baby

Eine Leihmutter gebar das Baby einer Toten

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Es klingt recht makaber und die Meldung beschäftigt mich. Ein Vater aus Israel ist zwei Jahre nach dem Tod seiner Frau zu einem gemeinsamen Baby gekommen. Gerichtlich ließ er durchsetzen, dass ein eingefrorener Embryo von einer Leihmutter ausgetragen und in den USA geboren werden konnte. Der Vater wird das Kind, welches ein Herzenswunsch der Mutter war, zusammen mit seiner neuen Partnerin in Israel aufziehen.

Es ist eher ungewöhnlich, dass ein Mann so einen starken Wunsch nach dem Tod der geliebten Partnerin hat, trotzdem noch ein gemeinsames Baby zu haben. Bisher gab es einige Fälle von Frauen, die darauf klagten, Kinder ihres toten Partners zu bekommen. Mir persönlich wäre es auch wichtig, dass meine Gene weitergegeben werden und ich in irgendeiner Art und Weise weiterlebe. So ging es wahrscheinlich dem israelischen Paar. In Deutschland ist so ein Sonderfall nach wie vor durch das Embryonenschutzgesetz geregelt. Die Befruchtung einer Eizelle durch das Sperma eines Toten ist nicht erlaubt. Als es wie im Fall von Ines S. aus Neubrandenburg allerdings um das Austragen einer bereits vor dem Tod ihres Mannes befruchteten Eizelle ging, waren sich deutsche Gerichte uneins.
Eine Leihmutterschaft, die wie im vorliegenden Fall nötig wäre, ist in Deutschland ebenfalls strafbar.

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2 Kommentare

  1. Vivian sagte am 15. Juni 2011 um 14:17

    Sehr schwierige Entscheidung. Wobei ich manchmal denke, nicht alles was möglich ist, sollte auch gemacht werden. Auf jeden Fall ein diskussionswürdiges Thema.

  2. Katrin sagte am 15. Juni 2011 um 21:41

    Ich finde es auch schwierig. Das Kind trägt eine zu große Last. Auch wenn der Gedanke dahinter ein schöner ist. Die eingefrorenen Embryonen dürften auch schon so manche Frage aufwerfen. Hat der Mensch das Recht über quasi Leben und Tod zu entscheiden? LG Kaddi

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