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Der Bundestag entscheidet für die Präimplantationsdiagnostik (PID)

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326  Abgeordnete stimmten heute im Bundestag für einen Gesetzentwurf von Ulrike Flach (FDP), Peter Hintze (CDU/CSU), Dr. Carola Reimann (SPD), Dr. Petra Sitte (Die Linke), Jezry Montag (Bündnis 90/Die Grünen) und weiteren Politikern, der die Präimplantationsdiagnostik (kurz PID) regelt. 260 Abgeordnete stimmten gegen den Gesetzentwurf und acht enthielten sich. Dabei konnte sich dieser Gesetzentwurf gegen ein Verbot und gegen eine begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik als Gesetzentwurf in der dritten Lesung durchsetzen.

Damit wurde vielen Eltern eine große Last auf ihrem Weg zum Wunschkind genommen. Paare mit genetischer Vorbelastung können durch die erlaubte PID künstlich erzeugte Embryonen (künstliche Befruchtung) untersuchen lassen und gegebenenfalls aussortieren lassen. So steigt die Chance, ein gesundes Kind zur Welt zu bringen. Umgesetzt wird die Präimplantationsdiagnostik zukünftig in Deutschland in lizenzierten Zentren. Dort wird durch einen spezialisierten Arzt die Notwendigkeit der PID attestiert. Diese darf erst nach einer Einzelfallentscheidung einer entsprechenden Ethik-Kommission durchgeführt werden.

Der heutige Beschluss hat eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes zur Folge.

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2 Kommentare

  1. ego sagte am 8. Juli 2011 um 02:50

    Ja der Bundestag. Der Bundestag hat beschlossen, die Gen-Untersuchung von künstlich gezeugten Embryos auf Erbkrankheiten, die sogenannte PID, in engen Grenzen zuzulassen. In engen Grenzen, nun ja, wer es genau wissen will, der wird halt ins Ausland gehen. Wieder mal hat der Bundestag es versäumt, in der modernen Gentechnik Deutschland zum führenden Land zu machen. Was will man auch erwarten, wenn da nur Beamte sitzen.

  2. nimbaya sagte am 8. Juli 2011 um 11:14

    Schwierige Diskussion…

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